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   VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05   

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https://dejure.org/2006,25396
VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05 (https://dejure.org/2006,25396)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.02.2006 - 3 L 839/05 (https://dejure.org/2006,25396)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 3 L 839/05 (https://dejure.org/2006,25396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers; Anordnung der Abschiebung in den Zielstaat Iran; Ausreisefrist von einem Monat nach Zugang der Ordnungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 18 B 1627/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Auslegung des Begriffs "seit

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Versagung der Niederlassungserlaubnis bzw. Verlängerung seiner am 08. März 2004 bis zum 08. März 2005 erteilten Aufenthaltserlaubnis wendet, erweist sich der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag auch als der zulässige Rechtsbehelf, weil den am 03. März 2005 gestellten Anträgen des Antragstellers die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) zukam, vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) Beschlüsse vom 1. Oktober 1999 - 18 B 1381/99 -, vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 - und vom 22. Januar 1999 - 18 B 2568/98 - und der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1999 - 18 B 732/99

    Aufenthaltsgenehmigung; Antrag; Sechsmonatiger Aufenthalt; Lückenloser

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Versagung der Niederlassungserlaubnis bzw. Verlängerung seiner am 08. März 2004 bis zum 08. März 2005 erteilten Aufenthaltserlaubnis wendet, erweist sich der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag auch als der zulässige Rechtsbehelf, weil den am 03. März 2005 gestellten Anträgen des Antragstellers die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) zukam, vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) Beschlüsse vom 1. Oktober 1999 - 18 B 1381/99 -, vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 - und vom 22. Januar 1999 - 18 B 2568/98 - und der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung hat.
  • OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02

    Lebensgemeinschaft, Trennung, Personensorge

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 18 B 1179/03

    Begründung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts durch das zweijährige Bestehen

    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 18 B 606/02
    Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
    Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.
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