Rechtsprechung
VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers; Anordnung der Abschiebung in den Zielstaat Iran; Ausreisefrist von einem Monat nach Zugang der Ordnungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
Paletta / Brennet
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155. - BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155. - BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Andererseits kommt es ausländerrechtlich für die Annahme einer dauerhaften Trennung nicht notwendigerweise auf die für das Scheidungsrecht geltenden bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen an, vgl.: Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305- Die Lebensgemeinschaft ist erst dann als aufgehoben anzusehen, wenn die Ehepartner nach außen erkennbar den gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 03. März 1989 - 1 B 21.89 -, InfAuslR 1989, 155.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 18 B 1627/00
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Auslegung des Begriffs "seit …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Soweit sich der Antragsteller gegen die Versagung der Niederlassungserlaubnis bzw. Verlängerung seiner am 08. März 2004 bis zum 08. März 2005 erteilten Aufenthaltserlaubnis wendet, erweist sich der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag auch als der zulässige Rechtsbehelf, weil den am 03. März 2005 gestellten Anträgen des Antragstellers die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) zukam, vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) Beschlüsse vom 1. Oktober 1999 - 18 B 1381/99 -, vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 - und vom 22. Januar 1999 - 18 B 2568/98 - und der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1999 - 18 B 732/99
Aufenthaltsgenehmigung; Antrag; Sechsmonatiger Aufenthalt; Lückenloser …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Soweit sich der Antragsteller gegen die Versagung der Niederlassungserlaubnis bzw. Verlängerung seiner am 08. März 2004 bis zum 08. März 2005 erteilten Aufenthaltserlaubnis wendet, erweist sich der nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag auch als der zulässige Rechtsbehelf, weil den am 03. März 2005 gestellten Anträgen des Antragstellers die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) zukam, vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) Beschlüsse vom 1. Oktober 1999 - 18 B 1381/99 -, vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 - und vom 22. Januar 1999 - 18 B 2568/98 - und der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung hat. - OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Lebensgemeinschaft, Trennung, Personensorge
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 18 B 1179/03
Begründung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts durch das zweijährige Bestehen …
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 18 B 606/02
Auszug aus VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Die von dem ausländischen Ehegatten bis dahin erworbene "Anwartschaft" auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlischt, und zwar auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft später wieder begründet wird, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.